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6.10.20

Aus der glücklichen Zeit vor Hartz IV

 Ein Brief aus dem Jahre 1979, der glücklichen Zeit vor Hartz IV:

An das Zweite Deutsche Fernsehen [...]

Betreff: Bescheinigung über Nebeneinkommen

Bez. Vertrags-Nr.: 09522 vom 22.12.78 [...]

Sie waren so freundlich, mir im Januar dieses Jahres 200 DM als Honorar für den oben angegebenen Vertrag zu überweisen. Da ich nun zur Zeit arbeitslos bin und folglich verpflichtet, dem Arbeitsamt jegliches eigene Einkommen anzugeben, wenn ich nicht fürchterlicher Strafen gewärtig sein will, habe ich den Erhalt dieser 200 DM pflichtschuldig dem Arbeitsamt gemeldet. Damit nicht zufrieden, fordert dieses aber noch eine Bescheinigung über Nebeneinkommen von mir, die auf einem vorgeschriebenen Formular des Arbeitsamtes zu erfolgen hat. Leider hatte ich aber die Vertragskopie, die sie mir freundlicherweise überlassen haben, verlegt und konnte also zunächst dem Verlangen des Arbeitsamtes nicht nachkommen. Als ich sie aber endlich fand, erschreckte mich der Satz "Bitte diesen Vertrag aufbewahren, da wir keine Verdienstbescheinigungen ausstellen" außerordentlich. Da das Arbeitsamt trotzdem auf der Verdienstbescheinigung besteht, fürchtete ich, vielleicht einen falschen Vertrag erwischt zu haben: Was Sie da über verschiedene Vertragsformen und Steuersorten zu den Verträgen angegeben haben, hatte ich nämlich keineswegs verstanden. Und das Formular vom Arbeitsamt war auch nicht gerade sehr verheißungsvoll. Zum Beispiel wollen die Leute da die Nettovergütung erfahren "nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit". Davon habe ich natürlich nichts bezahlt und auf dem Vertrag steht so etwas auch nicht drauf. Ob der Vertrag deshalb falsch ist? – Über dieser meiner Ratlosigkeit verging jedenfalls die Zeit.
Nun hat das Arbeitsamt zugeschlagen und mir das Geld entzogen, rückwirkend, wegen Erschwerung der "Ermittlungen über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen". Allerdings ist es so gnädig, prüfen zu wollen, ob es "die Leistung nachträglich ganz oder teilweise erbringen kann", wenn ich meine "Mitwirkung" nachhole und die Nebenverdienstbescheinigung jetzt einreiche.
Da nun die Aussicht, monatelang ohne jeden Pfennig Geld dazu stehen und keine Miete bezahlen zu können, alles andere als erfreulich ist, bitte ich Sie, möglichst rasch diese ominöse Nebenverdienstbescheinigung auszufüllen und mir zuzuschicken, damit ich das Arbeitsamt zufrieden stellen kann. – Hoffentlich ist der Vertrag doch richtig!
Schade! Eigentlich hatte ich mich ja gefreut, als ich das Geld erhielt. Aber inzwischen ist mir die Freude gründlich vergangen. – Als Arbeitsloser lebt man eben gefährlich!

Man kann sich denken, dass der Brief nicht von mit stammt. Ich war zu diesem Zeitpunkt verbeamtet auf Lebenszeit. Beachtlich scheint er mir, weil die schreibende Person aus Furcht vor der Institution sich nicht traute, dem Arbeitsamt mitzuteilen, weshalb sie die Anforderungen nicht ganz, sondern nur halb erfüllen könne. Dabei handelte es sich um eine Person, die - wie aus ihren Formulierungen hervorgeht - durchaus sprachmächtig war. 

Wie sehr wäre sie an den Anforderungen seit der erfolgreichen Agenda 2010 gescheitert?

Welche Schwierigkeiten hätte sie, rechtswirksam mitzuteilen, dass sie nicht zur Organspende bereit ist?

Wie viel mehr Schwierigkeiten hätte eine Person, die weniger sprachmächtig ist?



16.1.20

Die Widerspruchsregelung hat sich nicht durchgesetzt, aber ...

... die Diskussion über die Organspende hat deutlich gemacht, wie wichtig Spendenbereitschaft ist.
Wenn sich nun alle, die sich für die #Widerspruchslösung eingesetzt haben, für die kommenden 20 Jahre als Organspender registrieren lassen, dann wäre das ein Riesenerfolg im Sinne aller, die auf eine Spende warten.

Zum Persönlichen: Ich habe 40 Jahre einen Organspenderausweis bei mir getragen. Jetzt sind meine Organe über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus. Der Zeitpunkt "best before" dürfte vor einigen Jahrzehnten überschritten worden sein. Meine persönliche Entscheidung, nicht mehr zur Organspende zur Verfügung zu stehen, ist insofern vermutlich uninteressant.

Gesellschaftlich ist die Frage, ob jeder, der nicht rechtswirksam erklärt hat, dass er seine Organe nicht freigibt, nach seinem Gehirntod als Organspender zur Verfügung stehen sollte, sehr wohl interessant.
Die Erklärung in einer Patientenverfügung, man wolle nicht am Leben erhalten werden, wenn der Tod ohnehin relativ kurzfristig bevorsteht, gerät in Konflikt mit der Rolle als Organspender. Denn dann muss nach dem Gehirntod eine weitere Versorgung der Organe sichergestellt werden. - Wie man in dieser Situation die Bedeutung meines Willens beurteilt, ist Sache der behandelnden Ärzte. Vielleicht geraten sie dadurch in einen ethischen Konflikt.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung so intensiv mit dem Sterbeprozess und mit dem Vorgang einer Organentnahme (insbesondere mit der organprotektiven Intensivtherapie)  befassen wird, dass er  beim Verzicht auf einen Widerspruch gegen eine Organentnahme eine informierte Entscheidung trifft.

Ich selbst war weder bei meiner Entscheidung für die postmortale Organspende noch bei der Entscheidung dagegen annähernd so gut über die verschiedenen Prozesse informiert, jetzt aufgrund der Diskussion über die Widerspruchsregelung.

Was auf meine persönliche Haltung zu der Frage eingewirkt hat:
Ich habe den Sterbeprozess meiner Schwägerin und meines Bruders mitverfolgt.
Meine Schwägerin wurde so lange am Leben erhalten wie irgend möglich und hat lange gelitten. Mein Bruder hatte, als er den Tod vor Augen hatte, ohne größeren Leidensdruck die Möglichkeit sich von allen "Weggefährten", wie er sie nannte, zu verabschieden.
Wenn ich jung wäre, würde ich mich wahrscheinlich wieder für die Organspende entscheiden. Gegenwärtig ist mir wichtiger, dass meine Patientenverfügung ernst genommen und nicht übergangen wird.

Links:
Ausführliches Votum für die Widerspruchslösung, FR 15.1.20
Ausführliches Votum dagegen, FR 15.1.20