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16.1.20

Die Widerspruchsregelung hat sich nicht durchgesetzt, aber ...

... die Diskussion über die Organspende hat deutlich gemacht, wie wichtig Spendenbereitschaft ist.
Wenn sich nun alle, die sich für die #Widerspruchslösung eingesetzt haben, für die kommenden 20 Jahre als Organspender registrieren lassen, dann wäre das ein Riesenerfolg im Sinne aller, die auf eine Spende warten.

Zum Persönlichen: Ich habe 40 Jahre einen Organspenderausweis bei mir getragen. Jetzt sind meine Organe über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus. Der Zeitpunkt "best before" dürfte vor einigen Jahrzehnten überschritten worden sein. Meine persönliche Entscheidung, nicht mehr zur Organspende zur Verfügung zu stehen, ist insofern vermutlich uninteressant.

Gesellschaftlich ist die Frage, ob jeder, der nicht rechtswirksam erklärt hat, dass er seine Organe nicht freigibt, nach seinem Gehirntod als Organspender zur Verfügung stehen sollte, sehr wohl interessant.
Die Erklärung in einer Patientenverfügung, man wolle nicht am Leben erhalten werden, wenn der Tod ohnehin relativ kurzfristig bevorsteht, gerät in Konflikt mit der Rolle als Organspender. Denn dann muss nach dem Gehirntod eine weitere Versorgung der Organe sichergestellt werden. - Wie man in dieser Situation die Bedeutung meines Willens beurteilt, ist Sache der behandelnden Ärzte. Vielleicht geraten sie dadurch in einen ethischen Konflikt.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung so intensiv mit dem Sterbeprozess und mit dem Vorgang einer Organentnahme (insbesondere mit der organprotektiven Intensivtherapie)  befassen wird, dass er  beim Verzicht auf einen Widerspruch gegen eine Organentnahme eine informierte Entscheidung trifft.

Ich selbst war weder bei meiner Entscheidung für die postmortale Organspende noch bei der Entscheidung dagegen annähernd so gut über die verschiedenen Prozesse informiert, jetzt aufgrund der Diskussion über die Widerspruchsregelung.

Was auf meine persönliche Haltung zu der Frage eingewirkt hat:
Ich habe den Sterbeprozess meiner Schwägerin und meines Bruders mitverfolgt.
Meine Schwägerin wurde so lange am Leben erhalten wie irgend möglich und hat lange gelitten. Mein Bruder hatte, als er den Tod vor Augen hatte, ohne größeren Leidensdruck die Möglichkeit sich von allen "Weggefährten", wie er sie nannte, zu verabschieden.
Wenn ich jung wäre, würde ich mich wahrscheinlich wieder für die Organspende entscheiden. Gegenwärtig ist mir wichtiger, dass meine Patientenverfügung ernst genommen und nicht übergangen wird.

Links:
Ausführliches Votum für die Widerspruchslösung, FR 15.1.20
Ausführliches Votum dagegen, FR 15.1.20

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